Mitmachen
Hereinspaziert!
Jede/r kann mitmachen! Unsere Kirche lebt durch das Engagement vieler. Das Geschehen in unserer Gemeinde wird ganz wesentlich von den unzähligen ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern getragen, die ihre ganz unterschiedlichen Ideen und Gaben einbringen. Es ist uns wichtig, jede und jeden herzlich Willkommen zu heißen! Sprechen Sie uns daher gerne an!
Die Ansprechpartner für die Angebote in unserer Gemeinde finden sich unter "Gemeindegruppen" - oder einfach oben rechts auf "Kontakt" klicken. Wir freuen uns über viele neue Impulse und auf ein baldiges Kennenlernen!
Die Ansprechpartner für die Angebote in unserer Gemeinde finden sich unter "Gemeindegruppen" - oder einfach oben rechts auf "Kontakt" klicken. Wir freuen uns über viele neue Impulse und auf ein baldiges Kennenlernen!
Eine tolle Gemeinschaft
Kircheneintritt
Wie kann ich (wieder) in die Kirche eintreten?
Einfach im Gemeindebüro anrufen oder sich direkt bei unserer Pastorin melden.
Wann?
Jederzeit.
Wer kann Mitglied der Evangelischen Kirche werden?
Durch das Recht der freien Religionsausübung hat jede und jeder die Möglichkeit, die Aufnahme in die evangelische Kirche zu beantragen, sofern sie oder er nicht (mehr) Mitglied einer anderen Religionsgemeinschaft ist.
Beim Übertritt von einer in die andere Kirche wird lediglich eine Bescheinigung des Austritts benötigt.
Voraussetzung für eine Aufnahme in die evangelische Kirche ist die Taufe. Auch Erwachsenentaufen sind jederzeit möglich. Ist die Taufe in einer anderen Kirche schon erfolgt, wird sie in der Regel anerkannt, sofern die Kirche zu den anerkannten Kirchen der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen, kurz ACK, gehört. Kinder unter 14 Jahren benötigen eine schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten zum Aufnahmeantrag.
Sie sind irgendwann aus der Kirche ausgetreten und möchten wieder dazugehören?
Der Schritt in die Kirche ist unbürokratisch. Er ist verbunden mit einem persönlichen Gespräch, das unsere Pastorin führen wird. Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung. Wenn Sie es wünschen, können Sie auch zu einer Kirchengemeinde gehören, in deren Bereich Sie nicht wohnen.
Wer kann Mitglied der Evangelischen Kirche werden?
Durch das Recht der freien Religionsausübung hat jede und jeder die Möglichkeit, die Aufnahme in die evangelische Kirche zu beantragen, sofern sie oder er nicht (mehr) Mitglied einer anderen Religionsgemeinschaft ist.
Beim Übertritt von einer in die andere Kirche wird lediglich eine Bescheinigung des Austritts benötigt.
Voraussetzung für eine Aufnahme in die evangelische Kirche ist die Taufe. Auch Erwachsenentaufen sind jederzeit möglich. Ist die Taufe in einer anderen Kirche schon erfolgt, wird sie in der Regel anerkannt, sofern die Kirche zu den anerkannten Kirchen der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen, kurz ACK, gehört. Kinder unter 14 Jahren benötigen eine schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten zum Aufnahmeantrag.
Sie sind irgendwann aus der Kirche ausgetreten und möchten wieder dazugehören?
Der Schritt in die Kirche ist unbürokratisch. Er ist verbunden mit einem persönlichen Gespräch, das unsere Pastorin führen wird. Setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung. Wenn Sie es wünschen, können Sie auch zu einer Kirchengemeinde gehören, in deren Bereich Sie nicht wohnen.